Übergang weiterführende Schule

Hier erhalten Sie eine Übersicht über verschiedene Broschüren des Kultusministeriums zu Themen der Grundschule.

Informationsveranstaltung Kl. 4
Am 21. November 2022 findet um 19 Uhr ein Informationselternabend in der Aula in Renningen statt.
Wir werden Sie über das Aufnahmeverfahren und die Profile der weiterführenden Schulen informieren. Sie erhalten Informationen zum Übergangsverfahren und der Funktion der Beratungslehrerin/des Beratungslehrers.

Renninger Schulen
Alle Sekundarschulen stehen den Eltern/Erziehungsberechtigten für Rückfragen, nach Terminvereinbarung, gern zur Verfügung.
Terminübersicht
Übergangsverfahren für die weiterführenden Schulen
21.11.2022 | Info-Abend „Übergang“ - Vorstellung der weiterführenden Schulen |
23.11.2022 | Verteilung der Informationsbroschüren „Von der Grundschule in die weiterführende Schule“ und „Bildungswege in Baden-Württemberg. Abschlüsse und Anschlüsse Schuljahr 2023/2024“ |
Info- und Schnuppernachmittage an den weiterführenden Schulen | |
im Januar 2023 | Information- und Beratungsgespräche mit den Eltern |
01.02.2023 | Klassenkonferenzen zur Grundschulempfehlung |
03.02.2023 | Ausgabe der Grundschulempfehlung zusammen mit
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bis 09.02.2023 | Entscheidung der Eltern über die Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren |
08./09.03.2023 | Anmeldung der SchülerInnen an den weiterführenden Schulen. Es kann nur an einer Schule angemeldet werden. Die Anmeldung ist zunächst eine Anmeldung für die Schulart |
bis 01.04.2023 | 2. Termin zur Anmeldung an den weiterführenden Schulen ausschließlich für SchülerInnen, die am besonderen Beratungsverfahren teilgenommen haben. Hinweis:
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Werkrealschule Renningen
| Gemeinschaftschule Magstadt 08.02.2023 |
Realschule Renningen | Gemeinschaftsschule Weil der Stadt 10.02.2023 |
Gymnasium Renningen |
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Weitere Hinweise:
Bei der Anmeldung an den weiterführenden Schulen müssen die Eltern die Bestätigung der Grundschule und die Grundschulempfehlung (Anlage, Blatt 3 und 4) vorlegen. Erziehungsberechtigte, deren Kinder in Baden-Württemberg schulpflichtig sind, sind nicht verpflichtet, Zeugnisse und Halbjahresinformationen bei der aufnehmenden Schule vorzulegen.
Das Anmeldeblatt wird zur Information von der weiterführenden Schule an die Grundschule zurück geschickt. Erreicht ein/e Schüler/in das Ziel der Grundschule nicht, meldet die Grundschule dies der weiterführenden Schulen.